100 % rechtskonforme E-Mail Archivierung

Mit der richtigen E-Mail-Archivierung stellen sie die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen sicher. In Deutschland müssen Unternehmen ihre E-Mails systematisch und langfristig speichern. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann ernsthafte Konsequenzen haben, da E-Mails oft entscheidende Beweismittel darstellen. Seit 2017 ist eine revisionssichere Archivierung gemäß den GoBD-Anforderungen unerlässlich. Diese schreibt vor, dass E-Mails vollständig, unveränderlich und nachvollziehbar gespeichert werden müssen, was den Einsatz spezialisierter Software erfordert. Eine sorgfältige Archivierung dient somit nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern ist auch ein zentraler Pfeiler des Risikomanagements jedes Unternehmens.

Die Vorteile von E-Mail Archivierung

  • DSGVO & GoBD Konform
  • Datenintegrität und -sicherheit
  • schnelle Wiederherstellung
  • effiziente Suche und Abruf
  • Speicherplatzoptimierung
  • Beweissicherung
  • Schutz vor Datenverlust
  • Compliance-Berichte und Audits

Dragos Stelian Gründer

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    Ein Backup ist keine Archivierung, aber jede
    Archivierung ist ein Backup

    Anforderungen für eine revisionssichere Archivierung

    Seit 2017 ist die E-Mail-Archivierung nach GoBD-Anforderungen
    vorgeschrieben. Diese erfordert den Einsatz spezieller Software, um die
    Vollständigkeit, Unveränderlichkeit, Übertragbarkeit sowie Ordnung und
    Nachvollziehbarkeit der Daten sicherzustellen. So müssen alle Daten
    originalgetreu gespeichert und protokolliert werden, um deren Integrität zu
    gewährleisten.

    Konsequenzen bei Nichteinhaltung

    Unzureichende E-Mail-Archivierung kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen,
    da E-Mails wichtige Beweismittel sein können. Eine sorgfältige Archivierung ist
    daher ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements in Unternehmen.

    Rechtliche Grundlagen der E-Mail-Archivierung

    In Deutschland ist die systematische und langfristige Speicherung von E-Mails
    verpflichtend für Unternehmen. Es gibt kein allgemeines Archivierungsgesetz;
    stattdessen stützt sich die Pflicht auf das Handelsgesetzbuch, die
    Abgabenordnung und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

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